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Kirchensteuerüberhang,beschränkte Steuerpflicht,Hinzurechnung zum GdE

Unser Mandant war bis einschließlich 2020 in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Ebenso bestand eine Kirchensteuerpflicht. In 2022 erfolgt nun eine Kirchensteuererstattung für das Jahr 2020. Die Vorauszahlungen konnten in 2020 noch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Im Jahr 2022 ist der Mandant nur noch beschränkt steuerpflichtig. Ist die Kirchensteuererstattung in 2022, Kirchensteuererstattungsüberhang den Einkünften hinzuzurechnen?
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