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§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG,§ 1 Abs. 1 Satz 1 EStG,Schulgeldzahlungen bei zeitweise unbeschränkter Steuerpflicht

Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Mandantin A ist im Juni 2021 und ihr Ehemann B ist im November 2021 von Vietnam nach Deutschland gezogen. Deren Kind C wohnt schon seit Mitte 2019 in Deutschland und ging in 2021 in die 11. Klasse einer privaten Schule. A hat von ihrem Konto Schulgeld jeweils im März und im Oktober 2021 gezahlt. A sowie ihr Ehemann waren bis zum Juni 2021 bzw. November 2021 in Deutschland nicht steuerpflichtig. Es stellt sich nun folgende Frage: Dürfen A und B in ihrer gemeinsamen Einkommensteuererklärung a) beide Schulgeldzahlungen ansetzen, b) nur das im Oktober 2021 gezahlte Schuldgeld ansetzen oder c) ist das Schuldgeld auf die Monate in der A in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig gewesen ist, aufzuteilen? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus!
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