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§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG,Übertragung von GmbH-Anteilen gegen Versorgungsleistungen,Sperrfrist nach § 22 UmwStG

Unsere Mandantin möchte im ersten Schritt ihre 100%igen Kommanditanteile i.S.d. erweiterten Anwachsungsmodells in ihre Verwaltungs-UG einbringen, wodurch die KG „eliminiert“ wird. Im zweiten Schritt sollen die dann 100%igen Anteile an der Verwaltungs-UG i.S.d. vorweggenommenen Erbfolge zu je 50 % auf ihre Töchter übertragen werden, wofür sie eine Versorgungsrente erhalten soll. Die Töchter führen die UG dann gemeinsam weiter. Ist dann der Sonderausgabenabzug nach § 10 (1) Nr. 2c) EStG gegeben? Ist die vorherige Einbringung in die Holding gem. § 20 UmwStG dabei ein Problem?
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