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dauernde Last,Übertragung Privatvermögen,Zinsanteil

Mutter überträgt Grundbesitz an den Sohn. Laut Vertrag: Leibrente: 1. Als Gegenleistung für die Übertragung verpflichtet sich der Erwerber, dem Veräußerer auf dessen Lebenszeit ... zu entrichten. 2. Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für D künftig gegenüber dem Index für den Monat der Beurkundung dieses Vertrags nach oben oder nach unten, so ändert sich der Zahlbetrag im gleichen prozentualen Verhältnis ... Die Zahlung des monatlichen Betrags wird geschuldet mit der Maßgabe, dass eine Abänderung dieser Zahlungspflicht gem. § 323a ZPO vorbehalten bleibt. Danach ist der Berechtigte unter Umständen berechtigt, eine Erhöhung des Monatsbetrags zu verlangen, wenn sich seine wirtschaftliche Situation verschlechtert. Einkommensteuererklärung Sohn: Die Zahlungen i.H.v. 11.100 € im Jahr 2020 wurden als Werbungskosten in der V+V angesetzt. Kapitalwert hat sich im Jahr 2020 nicht geändert: Deswegen sind die 11.100 € (aus unserer Sicht) reine WK. Ab dem Jahr 2021: Aufteilung Zins/Tilgung. Das FA hat hier nur den Ertragsanteil i.H.v. 23 % angesetzt. Meine Fragen: Wo ist der Unterschied zwischen dauernder Last und Rentenzahlungen? Hat dies etwas mit der Abänderbarkeit der Zahlungen zu tun? Kann ich die Zahlungen nicht voll ansetzen?
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