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Sachspende,Versteigerung

Ein künstlerisch tätiger Steuerpflichtiger (Maler) erwirbt ein lebensgroßes weißes Pferdemodell für 1.500 €. Er lässt es von Kindern anmalen. Die Kosten sind zu vernachlässigen. Das Objekt wird bei einem Reitturnier für 5.000 € versteigert. Der Erlös wird zugunsten einer Förderschule für behinderte Kinder gespendet. Wie ist der Sachverhalt einkommensteuerlich zu behandeln? Bei wem – Maler oder Ersteigerer – führen die 5.000 € zur Spende?
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