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Unterhalt,Antrag,Zustimmung

Eine Mandantin hat für das Jahr 2020 eine Anlage U (Unterhaltsleistungen) zugunsten ihres ehemaligen Ehegatten unterschrieben. Im Jahr 2020 erfolgte eine Einigung über die Beendigung der Unterhaltspflicht mit einer Abfindung über 10.000 €. Diese hat der Ehemann nachweislich steuerlich nicht geltend gemacht. Das Finanzamt setzt den Betrag von 10.000 € als steuerpflichtige Einnahme an mit dem Hinweis, das die Anlage U nicht rechtzeitig widerrufen wurde. Hierzu zwei Fragen: Muss meine Mandantin die Abfindung versteuern? Falls ja, kann der Ehemann den bereits rechtskräftigen Bescheid ändern und die Abfindung ansetzen?
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