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§ 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 1. Halbsatz EStG,Art. 15 DBA USA,BFH v. 14.12.2022 (X R 25/21)

Fall: ein amerikanisches Ehepaar hat in Deutschland und den USA einen Wohnsitz. der Lebensmittelpunkt und die Ansässigkeit sei in Deutschland. Die Ehefrau arbeitet in Deutschland bei einem deutschen Arbeitgeber. Der Ehemann arbeitet für einen US Arbeitgeber seit Jahren in Deutschland, hat aber eine US Krankenversicherung und Self Employment Tax, die in Deutschland als Vorsorgeaufwand anerkannt werden. Ab 2022 ist er für 12 Monaten ab 01.07.22 in den USA eingesetzt und hat dort auch einen Wohnsitz. Das US Gehalt wird ab 01.07.22 in den USA versteuert. die KV und RV Beiträge werden in den USA aber nicht berücksichtigt. Frage: Die Eheleute sind ja das ganze Jahr in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Dürfen die KV und RV Beiträge aus dem US Gehalt in Deutschland für 6 Monate, oder für 12 Monate berücksichtigt werden?
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