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Riester,Zulagen,Indirekte Begünstigung

Ein Ehepaar wird getrennt veranlagt. Der Ehemann ist mittelbar, die Ehefrau unmittelbar begünstigt. Beide haben Verträge nach § 10a EStG, in die beide einzahlen. Der SA-Abzug bei der Ehefrau ist günstiger als die Zulage. Die Frau schöpft allein aber nicht den SA-Abzug von 2.160 € aus. Der Mann nutzt KEINEN SA-Abzug. Damit wird bei der Ehefrau mit den Abzügen des Ehemanns aufgefüllt bis auf 2.160 €. Soweit geht das FA auch mit. Nun rechnet aber das FA auch die Altersvorsorgezulage vom Mann bei der Frau mit an. Ist das richtig? Und falls ja, vollständig oder nur anteilig im Verhältnis?
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