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Während einer betrieblich veranlassten Fahrt ist ein Einzelunternehmer mit seinem privaten PKW nebst privatem Anhänger verunfallt. Diese Fahrten macht er laufend mit 0,30 Cent je Kilometer geltend. Kann der Unternehmer alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall entstanden sind zusätzlich zu den 0,30 Cent als Betriebsausgabe geltend machen? Beispiele: Abschleppkosten, Reparatur- und Ersatzteilkosten? Sowohl was den PKW, als auch was den Anhänger betrifft? Wie ist es in diesem Zusammenhang mit seiner beim Unfall beschädigten Hose (private Jeans, keine Arbeitshose)? Wie sind diese Kosten umsatzsteuerlich zu bewerten? Kann der Unternehmer Vorsteuer ziehen, obwohl weder der PKW noch der Anhänger im Betriebsvermögen sind? Und was ist mit der Vorsteuer für die neue Hose?
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