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Es wird eine Pensionszusage erteilt über 1000€. Alle Formalien wären erfüllt. Es wird auf die Pensionzusage ein Zahlung an eine Unterstützungskasse angerechnet bzw. der Pensionanspruch daraus. Ist die Pensionsrückstellung dann zu bilden unter Berücksichtigung des Unstützungskassen-Kapitals entsprechend bei der Berücksichtigung bei Bestehen einer Rückdeckungsversicherung in Form einer Lebensversicherung? Somit wäre auch ein Gutachten zu erstellen hinsichtlich der Bewertung?
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