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Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie uns bitte bei der Klärung folgenden Sachverhaltes behilflich sein? In vorliegendem Fall liegen zum 31.12.2009 Verlustvorträge nach § 22 Nr. 2 i.V. mit § 23 Abs. 3,5,7 bis 10 EStG in Höhe von insgesamt ca. 800.000,-- € für beide Ehegatten vor. Im Jahr 2010 verstarb der Ehemann. Zum 31.12.2010 liegt ein Bescheid für die Verlustvorträge ebenfalls für beide Ehegatten in Höhe von ca. 700.000,-- € vor, d.h. das Finanzamt hat den verbliebenen Verlustvortrag per 31.12.2010 für den verstorbenen Ehemann mit ca. 570.000,00 € festgesetzt. Für die Jahre 2011 und 2012 wurden jetzt Feststellungsbescheide nur für den überlebenden Ehegatten festgestellt. Der zum 31.12.2010 festgestellte Verlustvortrag des verstorbenen Ehemannes aus 2010 fehlt. Ist dies korrekt? Kann der zum 31.12.2010 festgestellte Verlustvortrag des verstorbenen Ehegatten einfach gestrichen werden nachdem er doch zum 31.12.2010 festgestellt worden ist?
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