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Mein Mandant besitzt eine größeres Grundstück im Privatvermögen, das zum Teil bebaut ist und zum großen Teil als Gartenland und Obstgarten genutzt wird. Das Grundstück wurde ca. 1987/1988 meinem Mandanten geschenkt. Er hat nun von der Gemeinde die Genehmigung erhalten, vier Parzellen mit Einfahmilienhäusern bebauen zu können. Die Erschließungskosten der 4 Parzellen trägt mein Mandant. Er beabsichtigt, drei Baugründe zu verkaufen.Frage: Besteht die Gefahr, dass die Veräußerung als gewerblicher Grundstückshandel angesehen wird?
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