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Einzelunternehmer X e.K. hat vor vielen Jahren auf seinem betrieblichen Grundstück eine Halle errichten wollen und dafür bereits ca. 100 T€ investiert und als Anlagen im Bau aktiviert. Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass der Bau aufgrund der Bodenbeschaffenheit um ein Vielfaches teurer werden würde und er hat von dem Vorhaben Abstand genommen. Die Aktivierung von 100 T€ steht seit Jahren in der Bilanz. Der (neue) Steuerberater ist der Meinung, dass die Kosten endgültig auszubuchen bzw. in voller Höhe wertzuberichtigen sind, weil definitv nicht weiter gebaut wird. Wann der Entschluss zur Aufgabe des Vorhabens gefasst wurde, ist nicht objektiv feststellbar – möglicherweise in dem Jahr, dessen Abschluss gerade erstellt wird. Der Unternehmer ist auch nicht abgeneigt, schließlich kann er hier Steuern sparen. Sprechen irgendwelche Gründe gegen die Ausbuchung im laufen Abschluss bzw. gibt es irgendwelche Risiken (evtl. weil die Ausbuchung/Wertberichtigung auch schon in Vorjahre geboten gewesen wäre)?
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