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Das in 2014 bebaut erworbene Grundstück soll jetzt in das Sonder-BV einer zu errichtenden GmbH & Co. KG eingebracht werden. Das derzeitige aufstehende Gebäude soll abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Den Neubau soll die GmbH & Co. KG bauen. Frage: Wird mit der Einbringung in das Sonder-BV der Besteuerungszeitpunkt beim Grundstückseigentümer erfüllt (2014 gekauft + 2015 Einbringung ins Sonder-BV) oder erst bei endgültigem Verkauf des Gesamtobjektes? Kann es eine steuerliche Auswirkung haben, ob der Grundstückseigentümer vor Einbringung den Abbruch vornimmt? Oder sollte der Abbruch besser durch die GmbH & Co. KG durchgeführt werden?
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