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Unsere Mandantin hat für die Beendigung der Insolvenz Ihres neu angetrauten Ehegatten eine Restschuldzahlung in Höhe von 7.000 Euro übernommen. Kann diese Summe in Form von Sonderausgaben bzw. Außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden?
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