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Deutsches Ehepaar hat Tochter mit deutscher und amerikanischer Staatsbürgerschaft. Sie lebt in Amerika, ist in Deutschland nicht gemeldet, hat hier keinen Wohnsitz und ist nur wenige Tage im Jahr zu Besuchen in Deutschland. Eltern übergeben ca. 2006 diverse Grundstücke mit Nießbrauchsvorbehalt an die Tochter. Erbschaftsteuer auf Nießbrauchsvorbehalt wurde abgelöst. Im Jahr 2014 wird jetzt bezüglich 2 Grundstücken der Nießbrauch aufgehoben. Vater ist inzwischen verstorben, Mutter hebt Nießbrauch mit Tochter notariell auf. Frage: Wie muss die Tochte, die in Amerika lebt, in Deutschland die Mieteinnahmen aus den Grundstücken erklären? Wie müssen diese Einkünfte aus Deutschland in Amerika in der Steuererklärung angegeben werden?
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