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Im Jahr 2011 wurde eine UG gegründet. Zu diesem Zeitpunkt fand eine Einzahlung des Stammkapitals in Höhe von 500 € statt. In den Jahren 2011 bis 2013 wurde zu jedem Abschlusszeitpunkt die gesetzliche Rücklage von insgesamt 3.434,57 € gebildet. Im Jahr 2014 wurden weitere 12.000 € Stammkapital einbezahlt und aus der UG eine GmbH gegründet. Das Stammkapital beträgt somit zum 31.12.2014 insgesamt 12.500 €. Wie ist die gesetzliche Rücklage 2014 zu behandeln und auszuweisen, also nach Umwandlung zur GmbH? Es liegt keine testierte Bilanz vor und das ist auch nicht geplant.
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