Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Mandant ist Einzelunternehmer im Rohrleitungsbau mit Umsatzsteuerpflicht und Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Privat hat er im Jahr 2013 mehrere Bitcoin Miner mit Rechung und ausgewiesener Vorsteuer sowie Einfuhrumsatzsteuer erworben. Mir geht es um die einkommen- und umsatzsteuerliche Behandlung des Minings und des Handels. Ab wann ist mein Mandant im gewerblichen Bereich? Welche Rechtsquellen gibt es dazu? Vom 20.10.2013 bis zum 31.12.2013 hat er Bitcoins im Wert von 1.517€ durch Mining erzeugt. Im Jahr 2014 hat er diese selbst erzeugten Bitcoins gehandelt und in andere Kryptowährungen umgewandelt. Wie sind diese durch Mining erzeugten Bitcoins im Jahr 2013 zu versteuern? Liegt hier schon eine gewerbliche Tätigkeit vor, so dass eine Einnahme- Überschussrechnung zu erstellen ist? Ist die Erzeugung von Bitcoins durch Mining umsatzsteuerpflichtig? Wenn ja, wird die Umsatzsteuer auf den Kurz aufgerechnet oder heraus gerechnet. Dann könnten auch die Vorsteuer und Einfuhrumsatzsteuer geltend gemacht werden. Wie werden die Verkäufe im Jahr 2014 versteuert? Ist hier auch Umsatzsteuer zu berechnen? Welche Anschaffungskosten gelten, wenn die durch Mining selbst geschaffenen Bitcoins veräußert werden? Welche Nutzungsdauer ist für einen Bitcoin Miner anzusetzen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen