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Wir haben eine Arbeitnehmerin, die von ihrem Arbeitgeber einen steuerfreien Kinderbetreuungszuschuss erhält. Der Arbeitgeber zahlt direkt an den Kindergarten. Daher bekommt die Arbeitnehmerin den Zuschuss netto wieder abgezogen. Jetzt wird bei ihr gepfändet. Zählt der Kindergartenzuschuss zum pfändbaren Entgelt, auch wenn der Arbeitgeber dies sofort an den Kindergarten bezahlt?
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