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An der C-GmbH ist der Gesellschafter-Geschäftsführer Herr K. zu 100 % beteiligt. Herr K. erwirbt mit seiner Frau ein Grundstück. An diesem Grundstück sind die Ehegatten zu je 50% beteiligt. Auf dem Ehegattengrundstück errichten die Ehegatten ein Wohnhaus. In diesem Gebäude wird ein Arbeitszimmer, mit einem Anteil von 18% bezogen auf die Gesamtfläche, an die C-GmbH vermietet. Die gesamten Rechnungen lauten auf die Ehegattengemeinschaft. 1. Wer ist Vorsteuerabzugsberechtigt; Herr K alleine oder die Ehegattengemeinschaft? 2. Liegt eine umsatzsteuerliche Organschaft vor? 3. a) Liegt eine Betriebsaufspaltung vor? b)Falls Betriebsaufspatung mit ja beantwortet wird, in welcher Höhe muss Betriebsvermögen bilanziert werden?
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