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Steuerpflichtiger S plant eine Immobilie I zur Vermietung und Verpachtung zu erwerben. Aufgrund der Marktlage am Immobilienmarkt wurde der Kaufvertrag bereits kurz nach der Besichtigung geschlossen. Der Kaufpreis, sowie eine Anzahlung ist relativ kurzfristig fällig. Der Steuerpflichtige S plant aus steuerlichen Gründen den kompletten Kaufpreis über die Bank XY als Darlehen zu finanzieren. Die Bank hat die Zusage erteilt, jedoch benötigt die Bank XY wesentlich länger als geplant. Damit der Kaufpreis fristgerecht bezahlt werden kann, bezahlt der Steuerpflichtige S den kompletten Betrag für den Kaufpreis an den Verkäufer aus Eigenkapital. 8 Wochen später wird das Darlehen in voller Höhe valutiert. Als Darlehenszweck ist der Kauf und die Finanzierung der Immobilie I vermerkt. Im Kaufvertrag ist ebenso bereits vermerkt, dass die Finanzierung der Immobilie I über die XY-Bank erfolgt. Nachträglich hat die Bank die Grundschulden als Sicherheit auf dem Gebäude I eingetragen. a) Welche Voraussetzungen müssten vorliegen, bzw. reichen die obigen Belege aus, dass das Darlehen, bzw. deren Schuldzinsen als abziehbare Werbungskosten gelten? b) Was ist in derartigen Fällen grundsätzlich zu empfehlen, den Finanzierungszusammenhang herzustellen?
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