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Mein Mandant hat im Jahr 1999 ein Wohnhaus und eine Kfz-Werkstatt von seinen Eltern übertragen bekommen gegen Wohnungsrecht und dauernde Last von mtl. 1.500 DM. Ab dem Jahr 2013 wurden noch mtl. 500 € und ab 10/2014 noch mtl. 400 € gezahlt. Laut Übergabevertrag kann eine Anpassung nach § 323 ZPO erfolgen, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der Zahlungsberechtigten oder des Zahlungsverpflichteten grundsätzlich verändern. Ist eine Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse sowohl im Betrieb als auch im Privatbereich des Verpflichteten maßgeblich? In diesem Fall hat sich der Gewinn aus dem übernommenen Betrieb nicht wesentlich verändert. Können private Gründe wie höhere Lebenshaltungskosten oder Krankheit des Kindes eine Begründung für die Reduzierung der dauernden Last sein? (Die Mutter des Verpflichteten wollte ihrem Sohn einen "Gefallen" tun, mit der Herabsetzung der dauernden Last) Ergeben sich Auswirkungen auf den ursprünglich geschlossenen Übergabevertag, wenn die dauernde Last ohne Begründung gemindert wird oder sogar ganz ausgesetzt wird über mehrere Jahre?
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