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Zählt die Nutzung eines Wohnanhängers auf einem Campingplatz in der Nähe zum Einsatzort (15 km) bei einem selbständigen Programmierer (Wohnort ca 300 km entfernt) als Zweitwohnung? Mein Mandant hat i. d. R. Aufträge, die sich über einen Zeitraum von 9 bis 18 Monaten erstrecken,  in Frankfurt und München. Aufgrund der Wohnungssituation in beiden Städten hat es sich herausgestellt, dass das Nutzen eines Wohnanhängers preiswerter ist, als die Anmietung eines möblierten 1-2 Zimmer Appartements (sofern überhaupt auf dem Wohnungsmarkt zu erhalten). Mein Mandant nutzt den Wohnanhänger wochentags zur Über-nachtung und fährt an den Wochenenden nach Hause. Der Wohnwagen wird nachweislich nicht privat genutzt, sondern befindet sich dauernd auf einem angemieteten Stellplatz in der Nähe des jeweiligen Einsatzortes.
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