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Die Mandanten sind Eheleute mit Wohnsitz in Deutschland, unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Die Tochter hat sowohl diue deutsche als auch die österreichische Staatsangehörigkeit und hat im Inland ihre Berufsausbildung als Industriekauffrau erfolgreich abgeschlossen. Ab 01.01.2015 wird die Tochter (21 Jahre alt) in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben, sondern ausschließlich in Graz / Österreich, wo sie BWL studiert. Es dürfte unstreitig eine Zweitausbildung vorliegen. Bekommen die Eltern Kindergeld im Inland? Können die Eltern die Unterstützungsleistungen an die Tochter für Miete und Unterhalt als außergewöhnliche Belastung absetzen? Kann die Tochter die in Österreich entstehenden Aufwendungen im Wege des Verlustvortrages in Deutschland geltend machen? Ändert sich die Beurteilung, wenn die Tochter in Deutschland über einen Zweitwohnsitz verfügt?
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