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Ein erwachsener Adoptivsohn S und dessen Adoptiveltern E wollen die Adoption rückgängig machen. Der S zahlt im Gegenzug den E eine Abfindung von 100.000 €, weil deren potentiellen Unterhaltsansprüche durch Rückgängigmachung der Adoption wegfallen. Ob solche Unterhaltsansprüche überhaupt jemals begründet werden, ist ungewiss, aus heutiger Sicht wohl eher nicht. Ist diese Zahlung des S an die E bei E einkommensteuerpflichtig? Oder fällt Schenkungsteuer an?
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