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Mein Mandant ist Einzelunternehmer (Handelsvertreter). Von seinem Auftraggeber hat er einen Pkw geleast. Die günstige Leasing-Rate erfordert einen bestimmten Mindestumsatz pro Monat. Wird dieser nicht erreicht, erhöht sich die Leasingrate. Die max. KM-Laufleistung ist vertraglich festgeslegt. Das Fahrzueg darf nur vom Handelsvertreter selbst gefahren werden (keine Familienganhörigen). Der Vertrag enthält folgende Formulierung; " Privatfahrten oder das Überlassen des Fahrzeuges an Ditte sind unzulässig." Eine Kontrolle durch den Auftraggeber, ob Privatfahrten mit dem Fahrzeug gemacht werden, erfolgt nicht. Frage: Sind die Kosten für dieses Fahrzeug zu 100 % als Betrirebsausgaben abzugsfähig ohne die Versteuerung eines Privatanteils? Oder wäre das Führen eines Fahrtenbuches oder ähnliches hierfür notwendig?
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