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Ehemann und Ehefrau haben zwei gemeinsame Kinder und sind bei demselben Betrieb als Arbeitnehmer tätig. Beide erhalten die Erholungspauschale. Die Lohnsteuer wird pauschaliert und vom Arbeitgeber getragen. Erhalten beide Ehegatten jeweils 364 € (156+104+52+52) oder gibt es hier ein Begrenzung? Es kann doch aber keine Unterschied machen, ob die Ehegatten bei demselben oder bei unterschiedlichen Betrieben beschäftigt sind, oder?
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