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A und B betreiben Ihre Kanzlei als Freiberufler GbR (Beteiligungsverhältnis 50/50). Ihren Gewinn ermitteln sie nach § 4 Abs. 3 EStG. Zu Ihrem Betriebsvermögen gehören in der Gesamthand sowohl das Betriebsgebäude als auch die Hälfte eines zweiten Gebäudes, das nicht betrieblich genutzt wird (gewillkürtes BV). Hier werden Einkünfte aus V+V in der GbR erzielt. Die Freiberufler GbR soll nun um diese zwei Gebäudeteile bereinigt werden. Zum einen soll das eigenbetriebliche genutzte Betriebsgebäude an eine noch von beiden Gesellschaftern zu gründende GmbH & Co KG veräußert werden. An der GmbH & Co KG werden meine Mandanten als Kommanditisten ebenfalls zu jeweils 50% beteiligt sein und somit gleiche Beteiligungsverhältnisse wie in der GbR herrschen. Bei dieser Veräußerung des Betriebsgebäudes an die eigene KG wird ein kleiner Gewinn realisiert. Bei der Veräußerung des zweiten Gebäudes an einen Dritten werden alle stillen Reserven aufgedeckt (Buchwert des Gebäudes = 1€) und es wird ein erheblicher Gewinn realisiert. Das gewillkürte Gebäude geht somit nicht in die GmbH & Co KG über. Zur Vermeidung einer sofortigen Besteuerung ist nunmehr geplant den Gewinn aus den Verkäufen beider Immobilien durch Bildung einer 6c EStG Rücklage zu neutralisieren. Anschließend soll diese beiden Rücklagen auf die Gesellschafter der KG übertragen werden. Es ist geplant, dass künftig die anteilig auf die Gesellschafter entfallende zwei Rücklagen über eine negative Ergänzungsbilanz auf das bestehende Betriebsgebäude übertragen wird und somit das Afa-Volumen in Höhe der Rücklagen reduziert wird. Eine Neuanschaffung einer Neuimmobilie ist nicht geplant. Meine Fragen dazu lauten nunmehr: 1. Ist die Bildung der 6c Rücklage hier in der GbR möglich? 2. Ist die Übertragung beider 6c Rücklagen aus den Verkäufen beider Immobilien auf die GmbH & Co KG möglich? 3. Können die beiden Gesellschafter die Rücklage in der KG in Form einer negativen Ergänzungsbilanz einstellen und somit auf das verbleibende Betriebsgebäude gegengerechnet werden, ohne das neue Immobilien angeschafft werden?
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