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Ein Tschechischer Staatsangehöriger hat seinen Hauptwohnsitz in Prag und arbeitet für einen deutschen Arbeitgeber in Deutschland, wo er seit Jahren eine Wohnung und damit doppelte Haushaltsführung am Arbeitsort unterhält. Im Jahr 2014 heiratet er. Seine Frau, ebenfalls tschechische Staatsangehörige, lebt und arbeitet als Angestellte ausschließlich in Tschechien. Der Steuerpflichtige möchte ab 2014 nun zusammen mit seiner Ehefrau veranlagt werden und den Splitting-Tarif im Inland ausnutzen. Auf Grund der Einkünfte der Ehefrau ist davon auszugehen, dass die Grenzen des § 1 (3) S. 2 EStG nicht eingehalten werden können. Kann dennoch eine Zusammenveranlagung im Inland erfolgen und der Splitting-Tarif genutzt werden ? Wie sind die tschechischen Einkünfte der Ehefrau in die Besteuerung im Inland einzubeziehen ?
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