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Mandant F versendet mit der Post an die Privatperson in Dänemarkt Ware. Die Rechnung wird mit Umsatzsteuer geschrieben. Nun erhält er vom Kunden einen Nachweis, dass die Ware ausgeführt wurde. (Zoll)Was muss Mandant F jetzt tun? Ist dieser Vorgang nun USt-frei? Muss eine Rechnungskorrektur gemacht werden? Muss Mandant F nun die ausgewiesene USt an den Kunden ausbezahlen? Welche Nachweise müssen exakt für diesen Vorgang aufbewahrt werden?
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