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Ein Gebäude einer GmbH wird verkauft. Im Notarvertrag ist festgelegt, dass Übergang Nutzen und Lasten an dem Tag erfolgt, der dem Tag der Kaufpreiszahlung folgt. Ab diesem Tag trägt der Käufer alle Kosten und erhält alle Erlöse. Der Kaufpreis geht am 31.12.14 ein. Laut Formulierung im Vertrag erfolgt Übergang Nutzen und Lasten dann am 01.01.15 (0.00 Uhr? - keine Uhrzeit im Vertrag). Muss der Verkäufer dann das Gebäude am 31.12.2014 noch in seiner Bilanz ausweisen und den Verkaufserlös erst in 2015 versteuern, obwohl 31.12.2014, 24.00 Uhr und 01.01.2015 0.00 Uhr eigentlich der selbe Zeitpunkt ist?
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