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Geht eine Rücklage für die Sonderabschreibung nach dem FGG (Sonderposten mit Rücklageanteil) im Rahmen einer Umwandlung/Einbringung zu Buchwerten mit über auf die übernehmende Gesellschaft und wird dort fortgeführt? (z.B. analog § 6 b Rücklage Rz. 23.06 UmwSt-Erlass)Muss die Rücklage für Sonderabschreibung nach dem FGG im Fall eines Verkaufs des gesamten Unternehmens (inkl. Anlagevermögen) erfolgswirksam aufgelöst werden?
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