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Sehr geehrte Damen und Herren,meine Mandanten (Eheleute mit getrennter Veranlagung 2013) haben den gleichen Arbeitgeber. Dieser Arbeitgeber hat ihnen jeweils die gleichen Aktienoptionen zukommen lassen. Der Sachbearbeiter des FA vom Ehemann hat den Erlös aus den Stock Options als Einkünfte aus Kapitalvermögen (25% Steuerabzug) gewertet. Der Sachbearbeiter des FA von der Ehefrau hat den Erlös aus den Stock Options zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gerechnet und gem. § 34 Abs. 1 EStG versteuert.Was ist nun richtig?Vielen Dank!
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