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Arbeitnehmer A hat einen Dienstwagen zur Privatnutzung erhalten und versteuert den geldwerten Vorteil mit 1% des Bruttolistenpreises. Im Jahr der Anschaffung des geleasten Fahrzeugs leistet er eine Zuzahlung für diverses Zubehör, welches nicht durch den Arbeitgeber übernommen wird. Die Zahlung inkl. USt erfolgte in 2013 direkt an den Leasing-Geber. Eine Minderung des geldwerten Vorteils über die Gehaltsabrechnung wurde nicht vorgenommen. Meiner Meinung nach müsste das Finanzamt die Zuzahlung als Werbungskosten im Rahmen der ESt-Erklärung des A anerkennen? Wie ist die gesetzliche Würdigung?
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