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Unsere Mandantin betreibt hauptberuflich eine Apotheke. Nebenberuflich ist sie Fortbildungsbeauftragte der Apothekerkammer N (Körperschaft des öffentlichen Rechts) (Fortbildungen für Apotheker). Für die Nebentätigkeit erhält sie ein Honorar. Frage: Fällt das Honorar als Fortbildungsbeauftragter unter die Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG bzw.Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG oder ist das Honorar in voller Höhe steuerpflichtig?Des Weiteren stellt sich die Frage, ob das Honorar durch die Apothekentätigkeit in der Hauptbeschäftigung auch umsatzsteuerpflichtig ist?
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