- 2023
- 2022
- 2021
- 2020
- 2019
- Archiv
- Tschechische Renteneinkünfte in Deutschland
- Offenbare Unrichtigkeit
- Umsatzsteuer in Verbindung mit einer KG
- qualifizierter Anteilstausch
- Personengesellschaft Gewinnverteilung
- Separate Abschreibung Garagen
- Vorsteuerabzug
- vermögensverwaltende GmbH
- §11 EStG – Umsatzsteuervorauszahlungen Lastschrift
- Share Deals
- Sachentnahmen
- Zurechnung Einkünfte bei noch nicht erfülltem Vermächtnis?
- Trainer
- Voller Ansatz von Kosten für ein Arbeitszimmer bei Nutzung durch den angestellten Ehegatten
- Steuerpflicht
- Neue Konsignationslagerregelung
- Sonderabschreibungen gem. § 7b EStG und zusätzliche Förderung
- Nießbrauch an einer Wohnung
- Vorsteueraufteilung
- Umsatzsteuerpflicht als Verfahrensbeistand
- Verkauf von LuF-Flächen
- Verpflegungsmehraufwand
- Verkauf von GmbH-Anteilen
- Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer
- Unternehmensvermögen
- § 138a AO, länderbezogener Bericht
- Schadenersatz
- Anrechnung der Gewerbesteuer bei Veräußerung
- Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen, Vorsteuerabzug
- Organschaft bei Personengesellschaften
- Notwendiges Betriebsvermögen
- Außergewöhnliche Belastungen
- Dauernde Last Übergabevertrag Landwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Freibetrag halber Steuersatz bei Betriebsveräußerung
- Sonderausgaben
- Sonstige Einkünfte
- Verkauf von Bildern
- Weitere Themen
- 1/5 Regelung bei Umsatzsteuererstattung mehrerer Jahre
- Abfindung Unterhaltsansprüche
- Ablösung Nießbrauch - privates Veräußerungsgeschäft
- Abschreibung Wohneigentum
- Aktivierung
- Ambulanter Pflegedienst
- Anmeldung der Umsatzsteuer Frankreich
- Anteiliger Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Eheschließung
- Auflösung Nießbrauch
- Aufzeichungspflichten Diskotheken
- Ausschüttungsbehandlung
- Außergewöhnliche Belastung bei Einzelveranlung von Ehegatten
- Berücksichtigung als Kind / Übergangszeitraum
- Bescheinigung § 7 h EStG bei Umwidmung Büro In Wohnraum
- beschränkte Steuerpflicht
- beschränkte/unbeschränkte Steuerpflicht
- Bewertung eines Spin Off
- Bezüge nach § 22 Nr. 1 S. 3a Doppelbuchst. aa EStG, Prozentanteil Besteuerung
- Bilanzierung Gebäude
- Bilanzierung in der GmbH
- Bitcoins - Umsatzsteuer und Einkommensteuer
- Chile und Renteneinkünfte
- Dauernde Last
- Dauernde Last - nicht mehr durch Ertrag gedeckt
- Definition Warenbestand
- doppelte Haushaltsführung
- Ehegattengrundstück
- Einbringung eines Grundstücks in das Sonder-Betriebsvermögen einer GmbH & CoKG
- Einbringung Einzelunternehmen in GmbH & Co KG
- EInkünfte Fortbildungsbeauftragter
- Einzel-/Zusammenveranlagung
- Einzelveranlagung von Ehegatten
- Erholungsbeihilfe
- Erwerb mit Abbruchabsicht
- Firmen-Pkw- privates Nutzungsverbot
- Fremdkraftfahrzeug als notwendiges Betriebsvermögen
- Fünftel Regelung gemäß § 34EStG auf Progressionseinkünfte
- gewerblicher Grundstückshandel
- Gewinnrealisierung
- Größenmerkmal „Betriebsvermögen“ gem. § 7g Abs. 1 Nr. 1a EStG ( 235.000 Euro ).
- Hobby-Betrieb
- Immobilie im Betriebsvermögen Verkauf in zwei Abschnitten
- Innergemeinschaftliche Lieferung an Privatperson
- ist kostenlose Getränkelieferung an Geschäftsfreund eine Betriebsausgabe
- Jahresabschluss
- Kassenführung
- KFZ Nutzung Ehegattenmitarbeiter
- Kinder
- Kinderbetreuungskosten
- Kinderfreibeträge für Kinder im EU-Ausland
- Leasing-Zuzahlung eines Arbeitnehmers zum Firmen-PKW
- Pensionszusage
- Pensionszusage GmbH
- Photovoltaikanlage
- Photovoltaikanlage
- Registrierungspflicht im Ausland?
- Restschuldzahlung für Insolvenz des Ehegatten
- Ruhender Gewerbebetrieb - Betriebsausgabenabzug
- Rücklage nach 6c EStG
- Sachzuwendung von Dritten
- Sonderposten mit Rücklageanteil nach dem FGG
- Steuerliche Berücksichtigung von Rundfunkbeiträgen
- Steuerpflicht
- Steuerpflicht in Deutschland / Schweiz
- Steuerstrafverfahren bei einer dementen Rentnerin
- Stock options
- Tankkarten
- Umwandlung UG in GmbH
- unentgeltliche Nutzungsüberlassung eines Werbefahrzeugs
- Unfall, privater PKW während betrieblicher Nutzung
- Unterhaltsleistungen ins Ausland
- Verlustvorträge verstorbener Ehegatte
- Vermietung/abziehbare Schuldzinsen/ Finanzierungszusammenhang
- Verschenken von Freikarten für eine Tagesloge in einem Fussbalstadion
- Vertrgsliche Gestattung eines Nutzungsvergütungsvertrags eines Gesllschafter Geschäftsführers mit sich selbst
- Wertberichtigung Anlagen im Bau / geleistete Anzahlungen
- Zahlungen für die Eintragung im Grundbuch
- Zusammenveranlaung § 1a + § 1 (3) EStG
- Zweitausbildung
- § 10f EStG / § 7i EStG
- § 16 EStG
- § 7 H EStG
- Übertragung bebautes Grundstück gegen Leibrente
- Überversorgung / Fremdvergleich
- Übungsleiterpauschale neben freiberuflicher Tätigkeit
Mein Mandant, mit Wohnsitz in Deutschland, war Arbeitnehmer in Luxemburg. Der Arbeitgeber hat ihm gekündigt. Er erhielt neben seinen laufenden Lohneinkünften eine Abfindung. Die Versteuerung erfolgte in Luxemburg. In der Steuererklärung Anlage N-AUS wurde in Zeile 76 „Besondere Lohnbestandteile (mit Anwendung der sog. Fünftel Regelung)“ die erhaltene Abfindung eingetragen. Im Formular unter der Zeile 80 wird dort folgender Hinweis gegeben: „Sofern sich aufgrund DBA-Regelung die Steuerfreiheit im Inland ergibt, werden die Einkünfte im Sinne des § 34 EStG mit der sog.Fünftel-Regelung im Rahmen des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt.“ Das DATEV Einkommensteuerprogramm rechnet exakt nach dieser Eingabe und versteuert unter Progressionsvorbehalt die laufenden Lohneinkünfte voll und Abfindung mit 1/5. Dies ist nach meiner Ansicht so richtig. Das Finanzamt lehnt mit nachstehender Begründung dies ab und unterwirft die gesamte Abfindung der Progressionsbesteuerung. „Eine Anwendung der Fünftel Regelung kommt nicht in Betracht, da sich § 34 EStG dem Wortlaut nach auf Einkünfte bezieht, die im zu versteuernden Einkommen tatsächlich enthalten sind. Dies ist bei Progressionseinkünften nicht der Fall. Dass die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte im Rahmen der Ermittlung des progressiven Steuersatzes nur zu 1/5 zu berücksichtigen sind, kommt ebenfalls nicht in Betracht (BFH v. 22.09.2009 BStBl II 2010, 1032).“ Diese Ansicht des Finanzamtes verwundert mich. Ich bitte dazu Stellung zu nehmen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!
Jetzt 14 Tage kostenlos testen!