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Ein Bauträger hat eine ehemaliges Verwaltungsgebäude erworben welches in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegt. Der Bauträger beginnt nach Verkauf der neu gebildeten Wohnungseigentumseinheiten mit der umfassenden Sanierung. Für den Sanierungsanteil der in der Bescheinigung der zuständigen Behörfe ausgewiesenen Sanierungsaufwand kommt grundsätzlich §7 h EStG in Frage. Die Bescheinigungsbehörde hat nun die Frage aufgeworfen, ob bei einer Umnutzung ( Büros in Wohnungen ) dem Grunde nach überhaupt § 7 h EStG in Frage kommt. Für uns ist dies spätestens nach dem BFH Urteil von 24.6.2014 ( BFH IX R 15/13) geklärt.
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