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Sehr geehrte Damen und Herren, für eine Immobilie, die in 2012 angeschafft worden ist, wird in 2013 die § 7i EStG Afa für den vermieteten Teil und § 10f EStG für den selbst genutzten Teil in Anspruch genommen. Die Eigennutzung beginnt im September 2013. Kann § 10f in 2013 ganzjährig oder lediglich zeitanteilig in Anspruch genommen werden? Auf welche gesetzliche Grundlage ist dies zurück zu führen? Vielen Dank
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