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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Frage: Unser Mandant, ein Berufsbetreuer hat seine Umsätze bisher als steuerpflichtige Umsätze mit 19% USt versteuert. Aufgrund einer Gesetzesänderung sind aber die Umsätze der Berufsbetreuer steuerfrei. Somit hat unser Mandant seine Umsatzsteuererklärungen der Vorjahre berichtigt und die bezahlte Umsatzsteuer wieder zurückgefordert. Im Jahr 2014 hat unser Mandant dann eine Umsatzsteuererstattung in Höhe von 21.382,67 € für die Jahre 2009-2012 erhalten. Laut Auskunft seiner früheren Steuerberaterin kann unser Mandant für die Umsatzsteuererstattung in Höhe von 21.382,67 € in der Einkommensteuer die 1/5-Regelung beantragen. Unseres Erachtens ist die 1/5-Regelung in diesem Sachverhalt nicht möglich, da die Voraussetzungen fehlen.
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