Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Ein Mandant hat vor zwei Jahren eine Ferienimmobilie gekauft. Nun stellt sich nach 2 jahren heraus, dass der Keller undicht und Asbest im Hause verbaut wurde. Deshalb soll das gesamte Gebäude abgerissen werden und praktisch ein Neubau entstehen. Frage: Wie sind die Abbruchkosten und der Restbuchwert des Gebäudes steuerlich zu berücksichtigen? Der Neubau wird auf jeden Fall nach Ablauf der 3-jährigen Sperrfrist (Kauf mit Abbruchabsicht) gebaut. Allerdings wird vorher ein Architekt eingeschaltet.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen