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Gemeinnützigkeit,Steuersatz,Zweckbetrieb

Die gGmbH verfolgt religiöse Zwecke. a) Es werden durch Angestellte der GmbH Predigten in Kirchen etc. gehalten. Dafür wird eine Gebühr mit den Kirchen etc. vereinbart. Ist dies nun dem ideellen Zweck zuzuordnen = Umsatzsteuer 0 %, dem Zweckbetrieb mit 7 % oder eher dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit 19 %? b) Die gGmbH bietet Coaching an (Lebensschulung): einmal als Gruppencoaching, was ich dem Zweckbetrieb zuordnen würde, und einmal als Einzelcoaching, was ich als wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ansehe.
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