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Nebenkosten,Nebenleistung,Vermietung

Ein Mandant vermietet eine Gewerbeimmobilie umsatzsteuerpflichtig. Im Mietvertrag sind sowohl die Miete als auch die Mietnebenkosten zuzüglich Mehrwertsteuer ausgewiesen und gezahlt worden. Bei der Nebenkostenabrechnung sind ausschließlich steuerfreie Nebenkosten, wie zum Beispiel Grundsteuer, Versicherungen, Abfallgebühren, angefallen und abgerechnet worden. Frage: Muss bei der Nebenkostenabrechnung tatsächlich auch auf diese sämtlich steuerfreien Nebenkosten die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % an den Mieter in Rechnung gestellt werden? Muss der Vermieter auf diese Positionen die Mehrwertsteuer aufschlagen, da die Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung teilt, oder kann er die steuerfreien Nebenkosten auch vollumfänglich steuerfrei an den Mieter weiterberechnen? Der Mandant hat dies so vollzogen und bekam vom Steuerberater des Mieters den Hinweis, dass die vorliegende Nebenkostenabrechnung nicht den Vorschriften des § 14 UStG entspräche, da die Rechnung keinen Hinweis auf die Gesetzesgrundlage enthielte, warum die Leistung nicht steuerpflichtig sei.
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