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Zeitpunkt,Option

Unser Mandant ist ein Betrieb der öffentlichen Hand, welcher Umsätze durch Vermietung von mehr als 17.500 € erwirtschaftet. Diese wurden bisher umsatzsteuerfrei behandelt. Da bereits im Jahr 2022 Planungsleistungen für den Umbau eines Platzes, welcher vermietet wird, entstehen, ist angedacht, die Option nach § 9 UStG auszuüben, Vorsteuern zu ziehen und künftig umsatzsteuerpflichtig zu vermieten. Ab welchem Zeitpunkt genau muss umsatzsteuerpflichtig vermietet werden? Wenn der Umbau abgeschlossen ist (vermutlich 2023/2024) oder bereits ab dem Zeitpunkt, ab dem die Option, also 2022, als gezogen erklärt wird?
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