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Nebenleistung,Porto,Steuerfreiheit

Unser Mdt. liefert Gegenstände ins Ausland mit unterschiedlichen USt-Sätzen. Das Porto, dass er weiterberechnet: Welcher USt unterliegt dieses, dem deutschen USt-Satz oder dem ausländischen USt-Satz? Teilt hier die Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung?
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