Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Umsatzsteuer,Steuersatz,Mist

Wir treten als Dienstleister und Vermittler von Wirtschaftsdünger auf. Unter Wirtschaftsdünger fällt unter anderem Gülle, Gärsubstrat und auch Mist. Wir lassen bei unseren Kunden (größtenteils Landwirte) Mist abholen, und der Kunde erhält seit ca. Mitte des Jahres für die Verwertung des Mists eine Vergütung, da die Energiepreise so enorm gestiegen sind und die Biogasanlagenbetreiber viel Geld für den Mist zahlen, um ihn als Inputmaterial in der Anlage einzusetzen. Dies liegt u.a. deutlich am CO2-Zertifikatehandel, den die Biogasanlagen mit der Direktgaseinspeisung realisieren können. Nicht sämtliche Biogasanlagenbetreiber kommen in den Genuss des CO2-Zertifikatehandels. Die Anlagen, die vor Ort das Gas verstromen, können den Erlös durch den Handel nicht erzielen. In der Vergangenheit war es bislang so, dass der Kunde, der Mist abgegeben hat, nur einen geringen Preis oder sogar nichts bezahlt hat und auch keine Vergütung bekommen hat. Wir stellen dem Kunden eine Gutschrift aus mit 19 % Umsatzsteuer – Bezeichnung der Leistung: „Abholung Mist inkl. Dokumentation und Leistungsnachweis“. Ist das so korrekt, oder muss die Leistung aufgeteilt werden in „Verwertung von Mist“ und „Transport“? Mist unterliegt gem. der Anlage 2 zum UStG (lfd. Nr. 45) dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, und der Transport unterliegt dem allgemeinen Steuersatz von 19 %. Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptleistung. Wäre dann die gesamte Leistung mit 7 % Umsatzsteuer abzurechnen, da die Transportleistung als Nebenleistung anzusehen ist, weil der Mist vom Wert her überwiegt? Jede Abholung von Mist wird aber nicht gleich bepreist, da es immer auf die Entfernung des Transportwegs ankommt und auf die Art des Mists. Für Rindermist wird momentan der geringste Preis geboten und für Hähnchenmist der höchste Preis. Bei der Abholung von Wirtschaftsdünger (Gülle und Mist) geht es dem abgebenden Betrieb um die überbetriebliche Abgabe an Dritte, da der Betrieb überschüssige Nährstoffe hat, die er nicht zum Düngen der eigenen Flächen nutzen kann. Unser Angebot für solche Betriebe umfasst die Verwertung von Wirtschaftsdünger. In der Verwertung enthalten sind verschiedene Dienstleistungen, wie z.B. der gewerbliche Güterkraftverkehr, die Disposition und der Handel von Nähstoffströmen, die Dokumentation innerhalb der Nährstoffbörse und der HIT-Datenbank und das Erstellen von Lieferscheinen. Auch die Beprobung des Wirtschaftsdüngers über Fremdlabore ist eine unserer Dienstleistungen. Anhand der Kundennummern beim aufnehmenden Betrieb (siehe Lieferschein) handelt es sich nicht um uns als aufnehmenden Betrieb, sondern wir treten vielmehr als Händler in diesem Vorgang auf, und hinter jeder Kundennummer steht in unserer Datenbank der „eigentliche“ Aufnehmer. Dies dient als Selbstschutz, da sonst unsere Nährstoffbörse und die Lieferbeziehungen zu transparent wären. Unser Geschäftsmodell würde zum Erliegen kommen. Das verdeutlichen wir hier so ausführlich, um klarzustellen, dass wir primär als Händler fungieren. Zur aktuellen Situation: Hauptabnehmer von Mist sind Biogasanlagen. Dort gibt es zwei Arten von Anlagen: Zuerst die Anlagen, die das erzeugte Biogas verstromen und ins Netz einspeisen und die bei der anfallenden Verstromung anfallende Wärme verkaufen. Diese Anlagen sind gegenüber den Direktgaseinpeisungsanlagen nicht gewillt, viel für den Mist zu zahlen, weil es unwirtschaftlich ist. Dann die Anlagen, die das erzeugte Gas direkt ins vorhandene Gasnetz einspeisen. Die Abgeber sind in der Regel REDCERT-zertifiziert oder SURE-zertifiziert. Das heißt, sie liefern per se schon CO2-neutralen Mist zu der Biogasanlage. Somit wird CO2 neutrales Gas in das Gasnetz eingespeist, das im Moment sehr lukrativ ist. Zudem kann der Biogasanlagenbetreiber z.B. für 1 t Hähnchenmist zusätzlich ca. 80 € je t für den Handel bzw. den Verkauf von CO2-Zertifikaten erlösen wie z.B. den Verkauf an BP Shell. Solche Firmen benötigen dies für das sogenannte „Greenwashing“. Nach außen stehen sie mit den gekauften CO2-Zertifikaten als „Saubermann“ da. Es herrscht ein Ungleichgewicht, was den Regelbetrieb und auch die Vermarktung der erzeugten Produkte an einer Biogasanlage betrifft. Eine Biogasdirekteinspeisungsanlage ist somit gegenüber einer Standard-Biogasanlage in der Lage, deutlich mehr je Tonne Mist – gleich welcher Art – zu zahlen. Aufgrund der Marktverschiebung bekommt ein mistabgebender Betrieb nunmehr keine Rechnung mehr, sondern erhält eine Gutschrift für die Abgabe des Reststoffs. Laut CO2-Zertifizierung (REDCERT und SURE) ist der Mist CO2-neutral, da er als Reststoff eingestuft wird. Beispiel: Bei einer Milchkuh ist die Hauptproduktion die Erzeugung von Milch, und diese ist nicht nur CO2-neutral. Der bei der Kuhhaltung anfallende Mist ist wiederum CO2-neutral, da er Reststoff ist. Wir vertreten die Meinung, dass das bisherige Abrechnungssystem mit 19 % USt korrekt ist, weil wir als Vermittler auftreten und Vermittlungsleistungen erbringen. Bei der Bewertung handelt es sich nicht um den Düngewert des Mists, sondern der Mist ist ein Rohstoff (Futter) für die Biogasanlagen. Nebenbei lasten auf ihm CO2-Zertifkate, die – wie bereits oben erwähnt – gehandelt werden können. Im Übrigen möchten wir erwähnen, dass die Biogasanlagen – egal welcher Art – bei der Abgabe von festen und flüssigen Gärsubstraten einen deutlich geringeren Zuzahlungspreis für die Abgabe leisten. Aktuelle Preise: 6 € je t Feststoff, 10 € je t flüssig. Nehmen Sie doch bitte zu dem Sachverhalt Stellung und geben uns eine Rückmeldung, so dass wir ordnungsgemäß abrechnen können.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen