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Umsatzsteuer,Leistungsaustauschverhältnis,Steuersatz

Zur Absicherung einer Forderung hat ein Einzelunternehmer im Jahr 1985 eine Grundschuld eintragen lassen. Die Forderungen sind verjährt. Die Grundstückseigentümer wollen nunmehr das Grundstück verkaufen und bieten den Erben des verstorbenen Einzelunternehmers eine Summe für die Löschung der Grundschuld an. Wie ist die Ablösungssumme umsatzsteuerlich zu behandeln? Welcher Steuersatz ist ggf. anzuwenden?
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