Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Umsatzsteuer,Steuersatz,Nahrungsergänzungsmittel

Stpfl. kauft Nahrungsergänzungsmittel aus der Schweiz ein. Diese Waren wurden bis vor einem Jahr als Pharmazeutika mit 19 % Einf.-USt berechnet. Sodann wurde die medizinische Zulassung entzogen, so dass diese über Nahrungsergänzungsmittel liefen mit einem Steuersatz von 7 %. Der Stpfl. verkauft diese Ware sodann auch als Nahrungsergänzung mit 7 %. Nunmehr beurteilt der Zoll aufgrund eines Alkoholanteils von 4,8 % diese Ware als alkoholische Flüssigkeit, die wiederum mit 19 % beim Zoll mit Einf.-USt belegt wird. Der Stpfl. möchte die Ware aber weiter als Nahrungsergänzungsmittel an seine Kunden verkaufen mit 7 % USt. Muss sich der Stpfl. zwingend an den Zolltarif der Einfuhr halten, oder kann er eine eigene Beurteilung vornehmen, z.B. auf Nahrungsmittel? Die Ware wird zu 90 % an private Kunden verkauft.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen