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Schwimmbad,Dienstleistungskommission

Der Unternehmer in der Rechtsform einer GmbH betreibt ein Hotel. Unter anderem kauft er von einem neben dem Hotel gelegenen Schwimmbad, welches ebenfalls von einer (fremden) GmbH betrieben wird, Eintrittskarten im Kontingent von jeweils 1.000 Stück für das Schwimmbad ein, um diese dann bei Nachfrage durch Gäste des Hotels einzeln an die Gäste weiterzuveräußern. Das Schwimmbad veräußert die Karten jeweils zuzüglich 19 % USt an das Hotel. Das Hotel veräußert die Eintrittskarten an die Gäste in eigenem Namen. Zu welchem USt-Satz veräußert das Hotel die Schwimmbadeintrittskarten an die Gäste, wenn a) die Eintrittsberechtigung lediglich für das Schwimmbad gilt, b) der Gast die sich im Schwimmbad befindliche Saunalandschaft (nicht nur geringfügige Ausgestaltung z.B. in Form lediglich einer kleinen Saunakabine) durch die Eintrittsberechtigung ebenfalls mit nutzen kann?
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