Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Hörgeräte,Versicherungserstattung

Unser Mandant ist ein Fachgeschäft für Optik und Hörakustik. In seinem Sortiment wurden Hörgeräte neu mit aufgenommen. Zur Fragestellung: Die Frage stellt sich nun nach den umsatzsteuerlichen Regelungen für die Abrechnung von Hörgeräten und wie die richtige Rechnung gestellt werden muss. Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Nr. 52 Buchst. d der Anlage 2 zu § 12 UStG unterliegen Schwerhörigengeräte dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Ebenfalls werden diese Hörgeräteversorgungen teilw. von der Krankenkasse erstattet. Wie müssen die Rechnungen gestellt werden, wenn Hörgeräteversorgungen teilweise von der Krankenkasse übernommen werden? Rechnungsstellung: Muss jeweils eine Rechnung an die Krankenkasse und eine Rechnung an den Kunden gestellt werden? Umsatzsteuerausweis: Muss die Umsatzsteuer offen in der Rechnung beim Kunden bzw. bei der Rechnung bei der Krankenkasse ausgewiesen werden? Leistungsempfänger: Ist die Krankenkasse der Leistungsempfänger und muss auf der Rechnung an die Krankenkasse die Umsatzsteuer offen ausgewiesen werden? Genügt beim Kunden (wenn die vollständige Umsatzsteuer auf der Kundenrechnung offen ausgewiesen wird) der Hinweis auf der Rechnung, dass Leistungsempfänger die Krankenkasse ist und die Rechnung nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt? Reparaturpauschale: Ist die Reparaturpauschale, die ebenfalls auf der Hörgeräterechnung mit abgerechnet wird, eine eigenständige Leistung, die dem 19%igen Steuersatz unterliegt? Versicherung: Wenn mit der Rechnung an den Kunden ebenfalls die Versicherung für das Hörgerät mit abgeschlossen wird (Versicherungsnehmer ist der Kunde), unterliegt der Beitrag ebenfalls der Umsatzsteuer (als Nebenleistung zur Hauptleistung) oder ist der Versicherungsbeitrag von der Umsatzsteuer befreit? Die Frage stellt sich nach der korrekten Rechnungsstellung, wie die Rechnung an den Kunden und an die Krankenkasse korrekt abgerechnet werden muss mit dem entsprechenden Mehrwertsteuersatz.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen