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Umsatzsteuer,Verein,Steuersatz

Ein gemeinnütziger Verein (Jägerschaft einer Stadt, Eintragung im Vereinsregister; Jäger sind zugleich laut Satzung Mitglieder der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.). Laut Satzung ist der Zweck der Jägerschaft die Förderung der freilebenden Tierwelt im Rahmen des Jagdrechts sowie des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Tierschutzes und des Umweltschutzes sowie der Wissenschaft und Forschung. Dieser Zweck wird laut Satzung verwirklicht durch: „… 2. die Pflege und Förderung aller Zweige des Jagdwesens, des jagdlichen Brauchtums, der umfassenden jagdlichen Aus- und Weiterbildung einschließlich des jagdlichen Schießens, jagdkultureller Einrichtungen sowie der waidgerechten Jagdausübung, 3. …“. Der Verein erhebt Gebühren für den Kurs zur Vorbereitung auf den Jagdschein und erzielt damit Einnahmen etwas oberhalb der Kleinunternehmergrenze. Kann dies gegebenenfalls zu Umsatzsteuer führen? Oder handelt es sich eventuell um Einnahmen im ideellen Bereich des Vereins?
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